Was ist Rückstau?
Kellerüberflutung ist eine ärgerliche und aufwendige Angelegenheit für den Hausbesitzer. Wie kann es dazu kommen?
Das auf den Grundstücken anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser wird in Schwerin überwiegend über Freigefällekanalisation und Abwasserpumpwerke abgeleitet. Die Freigefällekanäle unterteilen sich in Schmutzwasser-, Regenwasser- und Mischwasserleitungen.
Die beiden ersten Leitungsarten dienen der getrennten Ableitung von Schmutz- bzw. Regenwasser. In Mischwasserleitungen wird Schmutz- und Regenwasser zusammen abgeleitet.
Die Größe der Rohrleitungen wird auf Grundlage von geltenden Normen für die Ableitung bestimmter Abwassermengen ausgelegt. Bei Freigefällekanälen zählen die Schächte bis zur Unterkante der Schachtabdeckungen zum Stauraum der Leitung. Man geht bei der Planung der Rohrleitungen davon aus, dass unter bestimmten Betriebszuständen ein Aufstau bis zur Oberkante der Schächte erfolgt.
Dies kann zum Beispiel bei starkem Niederschlag, bei Leitungsverstopfungen, bei Kanaleinstürzen oder Ausfällen von Abwasserpumpwerken geschehen. Auch bei planmäßigen Arbeiten am Leitungsnetz – wie Kanalreinigung und -inspektion, Kanalsanierung oder Erneuerung von Kanalabschnitten – wird das zulaufende Wasser im Netz zurückgehalten und gespeichert. Diesen Zustand im Kanalnetz bezeichnet man als Rückstau.
Bei falscher oder fehlender Sicherung kann ein Rückstau zu Überflutung von Kellern führen.
Wer hat sich gegen Rückstau zu sichern?
Vor den Folgen des Rückstaus muss sich jeder Grundstückseigentümer selbst schützen.
Die SAE haftet nicht für daraus entstehende Schäden.Nachzulesen in der
► Abwassersatzung der Landeshauptstadt Schwerin [Externer Link]
(§ 11) wurde eine Rückstauebene definiert, bis zu deren Höhe der Wasserstand im Kanalnetz steigen kann. In Schwerin ist dies die Höhe der Schachtabdeckungen des ersten nach der Einleitstelle befindlichen Schachtes. Die unterhalb dieser Ebene liegenden Schmutzwasserabläufe der Gebäude sind nach DIN 1986 durch die Installation entsprechender
Rückstauverschlüsse oder
Abwasserhebeanlagen gegen Rückstau zu schützen.
Regenwasserabläufe, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, dürfen nicht unmittelbar an die öffentlichen Kanalisationsanlagen angeschlossen werden. In diesen Fällen ist das Regenwasser z.B. durch Pumpwerke über die Rückstauebene zu heben.
Vor dem Schaden klug sein
Bei den meisten Überflutungen von Kellern und anderen unterhalb der Rückstauebene liegenden Räumen lag die Ursache in fehlendem bzw. unsachgemäßem Schutz vor Rückstau.
Wiederholt treten folgende Fehler auf:
- Es ist kein Schutz vor Rückstau vorhanden, d.h. es sind keine Rückstauverschlüsse bzw. Abwasserhebeanlagen installiert.
- Es sind falsche Rückstauverschlüsse vorhanden, es gibt Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser und für fäkalienfreies Abwasser.
- Die gesamte Grundstücksentwässerung ist über den Rückstauverschluss abgesichert. Über Rückstauverschlüsse dürfen jedoch nur die Ablaufstellen gesichert werden, die unterhalb der Rückstauebene liegen und auf deren Benutzung man bei Rückstau verzichten kann. Alle anderen Ablaufstellen sind am Rückstauverschluss vorbei zu führen. Ansonsten ist bei Rückstau die Benutzung von höhergelegenen Toiletten, Waschbecken usw. nicht möglich.
- Direkter Anschluss von Regeneinläufen: Besonders Einläufe von Kellereingängen stauen zurück und überfluten so Kellerräume.
Vor der Nachrüstung bzw. Erstinstallation von Anlagen zur Rückstausicherung, sollten Sie sich unbedingt fachlichen Rat einholen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Installateur oder Ingenieur für Haustechnik zu wenden, der den entsprechenden Fachkundenachweis besitzt oder sich direkt bei uns zu informieren.