Gartenwasser absetzen
Die Berechnung der Gebühren regelt die Abwassergebührensatzung
, § 3. Sie beschreibt auch die Verwendung von Trinkwasser zur Bewässerung im Garten.
Für dieses muss keine Schmutzwasser- bzw. Sammelgrubenentsorgungsgebühr bezahlt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die verbrauchte Menge über einen separaten Zähler gemessen wird. Diesen Zähler muss der Gebührenschuldner auf eigene Kosten installieren.
Wenn Sie von dieser Regelung Gebrauch machen möchten, nutzen Sie bitte das nebenstehende Formular für die Absetzung von Gartenwasser.
Berechnung der Gebühren
Berechnungsgrundlage für die Abrechnung von Schmutzwasser und Sammelgrubenentsorgung für Wohnbebauung ist der Frischwassermaßstab. Dabei entspricht die Wassermenge, die als Trinkwasser in einem Haushalt verbraucht wird, dem Schmutzwasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird. Der sogenannte Wahrscheinlichkeitsmaßstab berücksichtigt dabei, dass Trinkwasser z.B. zum Gießen der Zimmerpflanzen verwendet wird oder dass im Haushalt Getränke aus Flaschen verbraucht werden.