Hausanschluss Erdgas

Bevor der Netzanschlussvertrag abgeschlossen werden kann, muss eine Beantragung der Anmeldung zum Netzanschluss bzw. der Antrag zur Herstellung eines Hausanschlusses erfolgen. Bitte senden Sie uns hierzu das jeweilige Formular ausgefüllt zu.

Formular für den Installateur

Dieses Formular ist von Ihrem beauftragten Installateur auszufüllen.

Prozessablauf „Anmeldung/ Inbetriebsetzung von Gasanlagen“

Anmeldung Gasinstallation

Protokoll für die Belastungs- und Dichtheitsprüfung

 

Formular für den Kunden

Dieses Formular ist auszufüllen, wenn von Ihnen noch kein Installateur beauftragt wurde.

Antrag zur Herstellung eines Hausanschlusses

Die Vertragsunterlagen werden nach Prüfung der Anmeldung zum Netzanschluss bzw. des Antrages zur Herstellung eines Hausanschlusses durch die NGS an Sie versandt.

 

Verträge

Nach Erhalt Ihres Auftrages / Anmeldung wird durch die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) der Netzanschlussvertrag erstellt.

Diesen erhalten Sie in zweifacher Ausfertigung zur Unterschrift.

Netzanschlussvertrag

Anlage 2: Beschreibung des Netzanschlusses und der Eigentumsgrenzen

Anlage 3: Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers (falls erforderlich)

Anlage 4: Zustimmungserklärung zur Verlegung über Grundstücke Dritter (falls erforderlich)

Anlage 5: Niederdruckanschlussverordnung (bei Niederdruck erforderlich)

► Anlage 6: Link zu den Allgemeinen Vorschriften

Anlage 7: Allgemeine Geschäftsbedingungen (oberhalb von Niederdruck erforderlich)

 

Weitere Informationen zu den Netzanschlussbedingungen und gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter der Rubrik Allgemeine Vorschriften und Datenschutz.

Für die Errichtung der Hausanschlüsse Strom und Gas werden die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) durch die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) beauftragt.