Firmenporträt

Im Juli 2005 sind das neue Energiewirtschaftsgesetz sowie die Netzentgelt- und Zugangsverordnungen Gas und Strom in Kraft getreten. Das Gesetz enthält regulierende Vorgaben für den Netzbetrieb mit dem Ziel, den Zugang zum Netz transparent und diskriminierungsfrei für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.


Die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) kamen ihren Verpflichtungen nach und gründeten zum 1.Oktober 2005 die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS).


Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, der Erwerb, die Veräußerung und der Betrieb von eigenen und fremden Energieversorgungsanlagen, namentlich durch Bereitstellung und Betrieb von Energieversorgungsnetzen, sowie von Daten und Telekommunikationsnetzen und die Erbringung aller hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Geschäftsführung: Christian Nickchen, Sabine Koch.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Bedingungen, Entgelte und Informationen zum Netzzugang, die aufgrund der folgenden gesetzlichen Vorschriften im Internet zu veröffentlichen sind:

  • Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)
  • Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
  • Stromentgeltverordnung (StromNEV)
  • Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
  • Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)

Unsere Internetseiten werden laufend aktualisiert und die inaktiven Links mit den entsprechenden Inhalten hinterlegt.