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Allgemeine Fragen zum Wechsel des Strom-/Gaslieferanten


Wer kann seinen Strom- bzw. Gasanbieter wechseln?

Der Strom- und Gaslieferant kann im Prinzip von jedem Haushalt in Deutschland frei gewählt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie über einen eigenen Strom- bzw. Gaszähler für Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus verfügen und in direktem Vertragsverhältnis zu einem Energieanbieter stehen. Mit anderen Worten:
Sie müssen selbst Rechnungsempfänger sein und Ihren Strom bzw. Ihr Gas direkt bezahlen.

Diese Bedingung ist bei Gas oftmals nicht erfüllt. Wenn Sie Mieter sind und die Energiekosten vom Vermieter auf alle Bewohner umgelegt werden, können Sie selbst nicht ohne Weiteres wechseln. Sie können jedoch gemeinsam mit anderen Mietern an den Vermieter herantreten und ihn bitten, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.


Welche Kosten entstehen mir durch den Wechsel des Energielieferanten?
Der Wechsel des Energielieferanten ist für den Kunden kostenlos.


Wann ist der Anbieterwechsel möglich und wie lange ist die Wartezeit?

Der Wechsel des Strom- bzw. Gaslieferanten ist grundsätzlich jederzeit möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass bei Ihrem derzeitigen Lieferanten
keine langfristige Vertragsbindung
vorliegt. Bei einer Preiserhöhung oder Preissenkung Ihres derzeitigen Lieferanten ist in der Regel eine Sonderkündigung zum Termin des Wirksamwerdens der Preisanpassung möglich.

Der Wechselprozess dauert bei den aktuellen gesetzlichen Fristen
höchstens 2 Wochen
. Ausnahmen sind Neueinzüge – bei diesen ist das Einzugsdatum gleich Lieferbeginn, wenn dies vom Kunden so gewünscht wird. Neueinzüge können jedoch maximal 6 Wochen rückwirkend angemeldet werden.

Beim Online-Vertragsabschluss über die Internetseiten der Stadtwerke Schwerin wird Ihnen der nächstmögliche Lieferbeginn gleich vorgeschlagen.


Wie läuft der Lieferantenwechsel ab?


Der Ablauf eines Strom-/Gasanbieterwechsels gestaltet sich wie folgt:

  1. Gegebenenfalls Kündigung des Vertrages beim derzeitigen Lieferanten durch den Kunden (nur wenn ein Sonderkündigungsrecht z. B. bei einer Preiserhöhung genutzt werden soll)
  2. Anmeldung/ Auftragserteilung (z. B. online, per Fax, per Post) bei den     Stadtwerken Schwerin
  3. Die Stadtwerke Schwerin kündigen Ihren bestehenden Vertrag, wenn nicht bereits geschehen, und melden die Netznutzung beim Netzbetreiber an.
  4. Ihr bisheriger Lieferant beantwortet die Kündigung innerhalb von
    3 Werktagen.
  5. Der Netzbetreiber beantwortet die Anmeldung der Netznutzung innerhalb von 8 Werktagen.
  6. Sobald uns alle Bestätigungen vorliegen, erstellen wir Ihre Vertragsbestätigung inklusive Abschlagsanforderung (bei Neueinzügen auch rückwirkend)


Sind für den Anbieterwechsel technische Arbeiten notwendig?
Grundsätzlich nein. Für den Wechsel des Strom- bzw. Gaslieferanten sind keinerlei technische Arbeiten auszuführen. Die Strom- und Gasqualität sowie die Versorgungssicherheit bleiben gleich. Ihre Energie fließt sicher weiter.


Kann ich bei Problemen beim Wechsel vorübergehend ohne Strom oder Gas dastehen?
Nein, ein Strom-/Gasausfall aufgrund eines Anbieterwechsels ist nicht möglich. Ihr lokaler Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den ortsüblichen Grundversorgungspreisen mit Strom und Gas zu beliefern (Grundversorgungsverordnung, StromGVV und GasGVV).  

An wen wende ich mich nach dem Wechsel bei technischen Störungen?
Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte weiterhin an Ihren lokalen Strom- bzw. Gasnetzbetreiber. Diese sind auch weiterhin für die Wartung und Pflege der Strom- und Gasleitungen verantwortlich. Kosten entstehen dabei für Sie nicht, sämtliche Wartungskosten sind in den Netzentgelten enthalten.